Verhinderung eines Ersatzmitgliedes zur BR-Sitzung

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  • moin,
    kurz und knapp......nein! Mit Einladung gemäß § 25 BetrVG (Achtung nicht erst mit Teilnahme, sondern schon mit der Einladung) bekommt das Ersatzmitglied den Status eines ordentlichen Mitgliedes und tritt damit in allen Rechten und Pflichten gemäß BetrVG ein. Sollte dieses Mitglied nicht ordentlich verhindert sein, darf kein Ersatz eingeladen werden, in kleineren Betrieben sicherlich oft schwierig, da die Beschlussfähigkeit gegeben werden muss und so manch Kollege/in Ihrer Pflicht vor der Wahl nicht so bewusst ist.
    Glückauf

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