Hallo zusammen,
ich möchte die Wahlen langsam vorbereiten und merke das ich nicht sicher bin wer alles noch wählen darf.
Soweit ich mich erinnere dürfen alle Schwerbehinderten MA im Unternehmen + Leiharbeiter wählen.
Wie sieht es aber mit Schwerbehinderten die auf Grund von Outsourcing (Auslagerung) nun in einer anderen Firma beschäftigt aber immer noch im Werk arbeiten aus? Bzw. dürfen externe Schwerbehinderte (Dienstleister) die dauerhaft auf dem Gelände arbeiten auch wählen oder nicht?
Ich danke für die Antworten.
Camil