Hallo,
hier mal eine Urteilsbesprechung zu einem Urteil des LAG Köln. Die Kölner Richter entschieden, dass der Arbeitgeber es zu unterlassen habe, die Filialleiter, Abteilungsleiter und Segunda ohne Zustimmung des Betriebsrates mehr als 37,5 Stunden pro Wochen und auch nicht mehr als fünf Tage pro Woche tätig werden zu lassen, sofern keine abweichende Regelung auf Wunsch der Beschäftigten vereinbart worden sei oder betriebliche Belange eine Abweichung erforderten. Der Betriebsrat habe Mitbestimmungsrechte aus § 87 I Nr. 2 und 3 BetrVG. : https://www.humanresourcesmana…skraeften-blockieren.html
Viele Grüße,
Sascha