Hallo,
der EuGH hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob im Falle einer Massenentlassung auch schwangeren Frauen gekündigt werden kann. Der EuGH bejahte die Mögichkeit, wenn nationale Rechtsvorschriften nicht verletzt werden. In Deutschland müsste die Kündigung gem. § 17 III MuSchG aber auch von der obersten Landesbehörde als zulässig erachtet werden: http://www.arbeit-und-arbeitsr…eren-zulaessig/2018/02/23
MfG
Horst