Wahlberechtigt trotz Freistellung nach Kündigung?

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  • Hallo liebes Forum,


    ich bin Mitglied des Wahlvorstandes unserer Organisation und wir haben nun die WählerInnenliste von unserer Personalabteilung bekommen. Dort sind zwei Mitarbeiter/in aufgeführt denen gekündigt wurde. Eine juristische Einigung fand bereits statt. Die Kündigung wird bei beiden am 30.06.2018 wirksam und bis dahin sind beide Personen freigestellt. Unserer BR-Wahl findet in der letzten April Woche statt.
    Und nun meine Fragen:
    a) Dürfen diese Personen wählen? Wenn ja, dürfen sie sich ja prinzipiell auch aufstellen lassen.
    b) Sofern sie nicht wählen dürfen, wie vermerke ich das auf der Wählerliste bzw. darf ich sie einfach von der Wählerliste nehmen und vermerke es dann entsprechend im Protokoll des Wahlvorstandes?

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