Hallo,
anbei ein Fall, der sich mit den Möglichkeiten eines Betriebsrates befasst, wenn sich Mitarbeiter beispielsweise über einen Krawattenzwang in Hitzeperioden beschwerden. In so einem Fall kann der örtliche Betriebsrat entscheiden ; und das auch dann, wenn eigentlich der Gesamtbetriebsrat eine Kleiderordnung für das Unternehmen erstellt hat.
Hier die Urteils besprechung: https://www.bund-verlag.de/bet…triebsrat-zust%C3%A4ndig~
Viele Grüße,
Sascha