Tag zusammen.
Eher mäßig überraschendes Urteil aus Hessen:
"Ein Arbeitgeber muss einem Beschäftigten nicht den Arbeitsplatz
freihalten, während dieser eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren
verbüßt. Ein Rückkehrrecht des Arbeitnehmers ergibt sich auch nicht
daraus, dass er ohne die Haft Elternzeit hätte beantragen können. Die
Situation sei nicht vergleichbar - so das Hessische
Landesarbeitsgericht."