Moin
"Behörden in Schleswig-Holstein dürfen ausschließlich nach
weiblichen Gleichstellungsbeauftragten suchen. Ein abgelehnter
männlicher Bewerber kann keine Entschädigung nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz verlangen. Das hat das LAG Schleswig-Holstein
entschieden."
https://www.bund-verlag.de/per…tellungsbeauftragte-sein~