Hallo,
wenn vornehmlich künstlerische Tätigkeiten in einem Arbeitsvertrag geschuldet werden, dann kann das eine Befristung rechtfertigen: Hier zur Urteilsbesprechung: http://www.arbeit-und-arbeitsr…her-taetigkeit/2017/12/14
Viele Grüße,
Sascha
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!