Hallo,
anbei einmal ein Beispiel, bei der die Haftung einer Arbeitnehmerin entsprechend der im Arbeitsrecht geltenden Fahrlässigkeitsmaßdtäbe festgestellt ; oder eben auch nicht festgestellt werden kann.
Der ein oder andere (so wie meiner Einer ) wäre sich der Einstufung der Fahrlässigkeit vielleicht nicht sicher gewesen.
Hier zur Besprechung: http://www.bund-verlag.de/blog…mers-bei-spoofing-betrug/
MfG
Horst