Hallo,
dass der Arbeitgeber bei unpünktlichen Lohnzahlungen den Verzugsschaden ersetzen soll, ist ja schon länger der Fall.
Wie so etwas sodann Eingan in die Praxis finden kann, zeigt dieses Beispiel: http://www.bund-verlag.de/blog…rspaeteter-lohnzahlung-2/
MfG
Horst