Hallo,
ich Taxigewerbe hat die Einrichtung von Kontrolltasten Eingang gefunden . Mit dieser Taste muss man sich zu bestimmten Zeitintervallen durch einen Betätigungsdruck zurückmelden, um so dem Arbeitgeber die Abreitsbereitschaft in den Wartephasen nachzuweisen.
Das Arbeitsgericht Berlin hält diese Tastenfunktion für unzulässig: http://www.bund-verlag.de/blog…r-taxifahrer-unzulaessig/
Viele Grüße,
Sascha