Hallo,
im konkrten Fall soll ein 60 - jähriger Geschäftsführer seinen Posten räumen. Das verstößt zwar gegen die §§ 1 und 7 des AGG; wenn jedoch nach dieser Zeit eine betriebliche Altersvorsorge besteht, so kann diese Diskriminierung durch § 10 AGG gerechtfertigt sein.
Das Urteil hat noch keine Rechtskraft. Ich bin mal gespannt, ob in höherer Instanz der Grundgedanke so beibehalten wird. http://www.bund-verlag.de/blog…-rechtfertigt-kuendigung/
Gruß
Lorenz