Zumindest für die Kollegen im Revier interessant:
"Die Beschwerde einer Arbeitgeberin gegen den zurückgewiesenen Antrag auf
Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl hatte keinen Erfolg,
da Gründe für eine offensichtliche Nichtigkeit der Wahl nicht vorhanden
sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bekanntgegeben."
http://www.kostenlose-urteile.…unternehmen.news24599.htm
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