Hallo, liebe JAVler!
"Azubis haben, anders als Fachkräfte, nur maximal vier statt sechs Monate Probezeit. Das ist ziemlich kurz. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb jetzt erlaubt, die Probezeit zu verlängern - allerdings nur im Sonderfall. "
In welchem Fall dies genau zutrifft, lest ihr hier.
Sonnige Grüße,
F.Celeste