werktägliche Arbeitszeit

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  • Hallo zusammen,
    Folgender Fall:
    Ein Mitarbeiter fängt an seinem ersten Werktag in der Woche Montag 0:00Uhr an und hört 8:30 Uhr auf mit arbeiten. Der nächste Dienst beginnt 22:00 Uhr am selben Tag. und endet am Dienstag 6:30 Uhr. Die Ruhezeit gemäß Arbeitszeitgesetz von 11 Stunden ist zwar eigehalten, aber er kommt auf 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit. (Die folgenden Dienste beginnen jeweils 22:00 Uhr.)
    Dazu folgende Fragen:
    Kann der 2. Dienstbeginn um 22:00 Uhr am Montag schon als sein zweiter Werktag gezählt werden oder ist das ein geteilter Dienst?
    Muss der MA am Montag 45 Minuten Pause machen (weil 10 Stunden AZ)?
    Wie viel Tage Urlaub muss der MA nehmen wenn er Montag und Dienstag Urlaub möchte?



    Vielen Dank im Voraus
    Silvio

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