Servus zusammen!
Ich lese meist nur still mit, aber ich glaube, dieser Artikel könnte für einige ganz praxisrelevant sein/werden:
https://www.betriebsratspraxis…437f1ed7797ec9352a3c6fa62
"Eigentlich sind die Unternehmen wegen des Geburtenrückganges und des
damit verbundenen Nachwuchsmangels auf ihre älteren Arbeitnehmer
angewiesen. Aber noch immer haben viele die Notwendigkeit nicht erkannt
und übersehen das große Potenzial, das die älteren Kollegen bieten. Und
so kommt es nicht von Ungefähr, dass das Betriebsverfassungsgesetz in §
80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG es zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates
zählt, "die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern".
Schönen Feierabend!