Hallo,
das BAG hat im Bereich Arbeitsgestaltung augenscheinlich Klärungsbedarf in Urlaubsrecht erkannt: http://www.bund-verlag.de/blog…bedarf-beim-urlaubsrecht/
Gruß
Lorenz
Hallo,
das BAG hat im Bereich Arbeitsgestaltung augenscheinlich Klärungsbedarf in Urlaubsrecht erkannt: http://www.bund-verlag.de/blog…bedarf-beim-urlaubsrecht/
Gruß
Lorenz
Hallo,
die Einwände finde ich wirklich auch nicht unberechtigt.
Ich bin mal gespannt, was sich daraus konkret entwickeln wird.
Viele Grüße,
Sascha
Hallo,
sicherlich ist eine Klärung ratsam. Tendenziell sieht es aber anscheinend so aus, dass auf jeden Fall der Arbeitnehmer nicht der Benachteiligte sein wird.
Grüße,
Jost
Hallo,
na ja - derzeit klingt es so.
Aber wirklich geregelt ist dazu ja nicht allzu viel - sonst gäbe es ja keinen Klärungsbedarf
MfG
Horst
Hallo,
das ist ja erst einmal nur eine Tendenz. Wenn das dann doch anders entschieden wird, ist das auch nicht mehr relevant.
Viele Grüße,
Sascha
Hallo,
die Frage ist durchaus Klärungsbedürftig.
Aber das ist nicht die einzige Tücke im Urlaubsrecht: https://www.haufe.de/personal/…tabrechner_78_401362.html
Gruß
Lorenz
Hallo,
bin mal gespannt, wie das enden wird. Man liest seit geraumer Zeit nichts mehr dazu.
'Viele Grüße,
Sascha
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