Hallo,
wenn im Betrieb eine Massenentlassung ansteht, dann dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deshalb nicht benachteiligt werden. Dies ergebe sich aus Art 6 des Grundgesetzes, urtelte das Bundesverfassungsgericht.
Hier zum Artikel: http://www.bund-verlag.de/blog…-gilt-auch-in-elternzeit/
Grüße,
Jost