Hallo,
folgender Fall: Ein BR arbeitet in der Nachtschicht und beendet die Arbeit vorzeitig, weil am kommenden Tag eine BR-Sitzung ansteht. Der Arbeitgeber wollte die Stunden nicht zahlen.
Die Richter gaben dem BR-Mitglied recht: Nach dem Arbeitszeitgesetz muss mindestens eine Erholungszeit von 11 Stunden zwischen 2 Schichten liegen müssen. Hier die Besprechung: http://www.insuedthueringen.de…-Gericht;art83483,5323525
Gruß
Lorenz