Morgen Kollegen!
Ziemlich spannender Fall hier:
"Betriebsräte der IG Metall fühlten sich am Winnendener Standort der Firma Kärcher in ihren Minderheitenrechten verletzt und machten diese gerichtlich geltend. Grund: Der alte Betriebsrat hatte nach bereits erfolgter Neuwahl die Anzahl der Freistellungen mittels Betriebsvereinbarung in letzter Sekunde reduziert. Das aber, so entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg ebenso wie die Vorinstanz, war unzulässig (Az.: 4 TaBV 10/16)."
https://www.jurion.de/de/news/…-Betriebsrat-bei-Kaercher