Hallo,
das hessische Landessozialgericht urteilte, dass Personen, die Ihr eigenes KFZ zur Arbeit einsetzen, nicht unbedingt als selbstständig zu beurteilen sind,
Hier die Urteilsbesprechung: http://www.bund-verlag.de/blog…-abhaengig-beschaeftigte/
Viele Grüße,
Sascha