"Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 07.02.2012 (Az.:1 ABR 46/10) entschieden, dass der Betriebsrat einen Anspruch darauf hat, dass ihm die Namen sämtlicher Arbeitnehmer genannt werden, die für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) in Betracht kommen. Dies gilt auch ohne deren Einverständnis."
https://www.anwalt.de/rechtsti…ung-zulaessig_095335.html
Schon etwas älter, gehört hier aber rein, würde ich sagen.