Morgen, Kollegen!
Der folgende Beitrag ist zwar noch von vor Weihachten, aber ich glaube, das ist noch nicht zu alt, oder?
"Die Betriebsparteien können durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbaren, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Versetzung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG nicht auf die gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG beschränkt ist. Die Betriebsparteien sind jedoch nicht befugt, den Betriebsrat von seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Nennung konkreter Zustimmungsverweigerungsgründe freizustellen."
https://www.rechtslupe.de/arbe…ung-mitbestimmung-3117904
Grüße
Jörn