Muss BR-Vorsitz Gewerkschaftsmitglied sein

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo zusammen,
    nach dem Rücktritt unseres Vorsitzenden mussten wir Neuwahlen zum Vorsitz einleiten. Vorab hatte sich der Wahlvorstandsvorsitzende bei unserer IG-Metall informieren wollen wie wir genau zu verfahren haben. Die Auskunft war kurz und knapp und lautete, dass es keine Auskunft darüber gibt, da der Wahlvorstand kein Mitglied der IG-Metall sei. - Danke fürs Gespräch
    Wahlen haben mittlerweile stattgefunden und ich als Vorsitzende sowie mein Stellvertreter sind keine Gewerkschaftsmitglieder. Demnächst haben wir eine gemeinsame Sitzung mit den IG-Metallern wie die zukünftige Zusammenarbeit funktionieren soll, denn unter den aktuellen Umständen sehe ich es nicht ein Mitglied zu sein wenn regelmäßig spitze Bemerkungen gegenüber Nicht-Mitgliedern fallen -was in der Vergangenheit wirklich ständig der Fall ist- und überwiegend zu den meisten Themen einfach nur Stimmungsmache betrieben wird anstatt sich die Belange des einzelnen Betriebes anzuschauen. Wir haben ein akzeptables Verhältnis zwischen AG und BR und regeln Angelegenheiten seit Jahren zufriedenstellend. Daher sehe ich die "Unterstützung" der Gewerkschaft als nicht zwingend notwendig.
    Mit dem Verhalten der Auskunftsverweigerung des Wahlvorstandes gegenüber haben sie meiner Meinung nach auch die zahlenden Mitglieder hängen lassen.
    Nach §2 BetrVG ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit festgesetzt. Diese sehe ich hier nicht gegeben.
    Ich freue mich über Eure Antworten und Erfahrungen.

  • Hallo,
    im Endeffekt sind auch Gewerkschaften so etwas wie ein Unternehmen auch. Es gibt neben den Zielen, die verfolgt werden, leider auch noch die wirtschaftlche Seite, welche ebenso wie bei den Unternehmen auch verlangt, dass sich die Sache auch von den Kosten her trägt.


    Dass die IG Metall nicht gerade begeistert ist, wenn versucht wird, Leistungen in Anspruch zu nehen we3nngleich eine Mitgleidschaft per se erst mal nicht geplant ist, empfinde ich persönlich nicht als unverständlich.


    Wer arbeitet schon gerne umsonst ? Das wäre bei einem Rechtsanwalt, dem man weismacht, keine Lust auf eine Mandantschaft zu haben, nicht anders.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!