Hallo,
die Dienststellenleitung kann einer Personalratsvorsitzenden grundsätzlich nicht den Zutritt zur Dienststelle versagen. Das gilt sogar auch dann, wenn die Dienststelle der Mitarbeiterin bereits fristlos gekündigt wurde und man sie unwideruflich von der Arbeit freigestellt hat.
Denn Mitglieder des Personalrats haben das Recht, ihre Mandatsaufgaben ungestört auszuführen. So entscheid das Verwaltungsgericht Mainz: http://www.bund-verlag.de/blog…-personalrat-unzulaessig/
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Viele Grüße,
Jost