Hallo,
eine Versorgungsverordnung kann Abschläge bei der Betriebsrente vorsehen, wenn vor dem 65. Lebensjahr in Rente gegangen wird. Dieser Abschlag sei mit den Voraussetzungen des AGG vereinbar.
Hier zum Artikel: http://www.bund-verlag.de/blog…n-schwerbehinderte-nicht/
Viele Grüße
Jost