Hallo,
wenn ein Betriebsrat seine reguläre Arbeit verlässt und sich der betriebsratlichen Arbeit widmet, kann der Arbeitgeber verlangen, dass er sich dazu abmeldet. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des deutschen Anwaltsvereines hin: http://www.fnp.de/ratgeber/kar…h-abmelden;art370,2284000
MfG
Horst