Teilnahme von Honorarkräften an der Betriebsversammlung?

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  • Hallo zusammen,


    ich bereite die Betriebsversammlung vor und dabei taucht folgende Frage auf: wie steht es eigentlich mit der Teilnahme von Honorarkräften an Betriebsversammlungen? können/dürfen sie teilnehmen? In meinem Betrieb wäre es sehr sinnvoll, weil die Honorarkraft doch sehr in den Arbeitsalltag eingebunden ist.
    Bei geringfügig Beschäftigten und befristeten Arbeitnehmern ist die Teilnahme ja der Fall, auch wenn sie z.B. nur ein paar stunden in der Woche tätig sind und zeitlich unabhängig arbeiten.
    Was meinen die erfahrenen BRler dazu? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüße
    Elke

  • Die Frage ob es sich um Arbeitnehmer handelt ist nicht ganz einfach zu klären. Da kann man eigentlich nur die einschlägigen Kommentare zu Rate ziehen.


    Wenn ich mir die Rn 15ff im Fitting anschaue, dann spricht zumindest kein rechtlicher Grund gegen deren teilnahme, auch wenn sie keine Arbeitnehmer sind. Jedenfalls dann nicht, wenn BR und AG mit der Teilnahme einverstanden sind.

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