ZitatDie Kündigung eines Arbeitsvertrages per eMail, SMS oder Fax ist unwirksam. Nach der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müsse die Kündigung schriftlich erfolgen und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden, teilt das Bayerische Arbeitsministerium mit. Der Zwang zur Schriftform diene der Rechtssicherheit und solle Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor unüberlegten Handlungen bewahren.
Quelle: Allgemeine Zeitung - Mainz, Rhein-Main-Presse, Ausgabe Nr. 211 vom Samstag, 10. September 2005