Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu BR Zuständigkeit für einen Mitarbeiter aus dem Ausland. Der MA aus Frankreich, Vertrag ist in Frankreich und Arbeitsverhältnis wurde dort auch geschlossen, ist für 1 Jahr bei uns in Deutschland an der Betriebsstätte tätig.
Dürfen/müssen wir den französichen Kollegen während seines Aufenthalts hier in Deutschland als lokaler BR vertreten?! Oder braucht man zur Beantwortung der Frage noch Details bsp. ob ein Vertrag in Deutschland besteht oder nur eine Entsendung vorliegt.
Danke und Gruß,
Daniel
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