Hallo liebe Mitforumsmitglieder!
Ich hätte nicht gedacht, dass das nachträgliche Ergänzen von Kündigungsgründen im Gerichtsverfahren zulässig wäre und war nun sehr überrascht, als ich im Rahmen der Antwort auf einen Leserbrief zumindest unter bestimmten Umständen falsch lag:
http://www.zeit.de/karriere/be…zess-gruende-arbeitsrecht
Macht schon irgendwie Sinn, aber dennoch...
LG
Petra