Prüfungsurlaub

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  • Hallo,
    kann mir jemand sagen, wie das genau mit dem Prüfungsurlaub ist.
    Wie viel Tage muss der Arbeitgeber gewähren?
    Wird der vom "normalen" Urlaub abgezogen?


    Kann man den Prüfungsurlaub für schriftl und mündl. Prüfung in Anspruch nehmen.


    Danke für Eure Rückmeldungen,


    Pia

  • Hallo Pia,
    nach § 7 BBiG muss der Ausbildende den Auszubildenden für die Teilnahme an der Prüfung freistellen.


    Im § 10 (1) Nr. 2 JArbSchG hat der Arbeitgeber den Jugendlichen an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht freiszustellen. In Absatz 2 heißt es weiter das diese Freistellung mit einer Arbeitszeit von acht Stunden angerechnet wird. Ein Entgeltausfall darf nicht eintreten.


    Der normale Erholungsurlaub wird hiervon nicht berührt!


    Daneben kann es im jeweiligen "Manteltarifvertrag für Auszubildende" (MTV-AZUBI) weitere Regelungen geben, die auch die Freistellung für Auszubildende vorsieht, die keine Jugendliche mehr sind.

  • Hallo Pia!


    Also unser Manteltarifvertrag für Auszubildende sieht ganze 5 freie Tage zur Prüfungsvorbereitung zu. Diese werden zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt.


    Daher würde ich ganz einfach mal in dem für Euch gültigen Tarifvertrag nachgucken. Da müsste das dann drinstehen.


    An den Prüfungstagen ist man ja sowieso freigestellt, hat auch wiederum nix mit dem Erholungsurlaub zu tun. :)

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