Hallo,
kann mir jemand sagen, wie das genau mit dem Prüfungsurlaub ist.
Wie viel Tage muss der Arbeitgeber gewähren?
Wird der vom "normalen" Urlaub abgezogen?
Kann man den Prüfungsurlaub für schriftl und mündl. Prüfung in Anspruch nehmen.
Danke für Eure Rückmeldungen,
Pia