Guten Morgen, liebe Community
Ganz heikles Thema! Die gute Nachricht ist: Mithören ist nur bei Verdacht auf Straftaten möglich, es gibt aber Fälle. Demgegenüber is das Auswerten der Eckdaten (Angerufene Nummer, Länge des Gespräches usw) in der Regel zulässig:
http://www.zeit.de/karriere/be…srecht-telefonat-abhoeren
Schönes Wochenende!
Camillo