Samstags und Feiertagsarbeit

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  • Hallo,
    ich bräuchte bitte mal eure Hilfe.
    Wir haben mehrere 20 Stunden Kräfte bei uns im Lager beschäftigt.
    Im Arbeitsvertrag steht
    "Die Verteilung und Lage der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richtet sich nach den arbeitgeberseitigen Vorgaben und betrieblichen Erfordernissen sowie gegebenenfalls nach den örtlich geltenden Vereinbarungen. Die Arbeitszeit kann auf die Werktage von Montag bis Samstag verteilt werden und, soweit gesetzlich zulässig, auch aus Sonn- und Feiertage"
    "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, Überstunden, Nacht-/Sonn-und Feiertagsarbeit zu leisten, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich, gesetzlich zulässig und durch das Unternehmen angeordnet ist"
    "Überstunden werden nur anerkannt und vergütet, wenn sie vorher vom Vorgesetzten ausdrücklich angeordnet und genehmigt wurden. Entsprechendes gilt für Nach-/Sonn- und Feiertagsarbeit"
    zusätzlich dazu haben wir eine Betriebsvereinbarung
    "Die an Samstagen in der Abteilung Warehouse tätigen Mitarbeiter, sofern diese nicht auf Grund ihres Schichtplans den Samstag als Regelarbeitstag haben, erhalten als Ausgleich für die Mehrarbeit für den jeweiligen Samstag eine Pauschale in Höhe von 70,-€ brutto. Diese Pauschale umfasst neben der Vergütung der Mehrarbeit zuzüglich alle anfallenden Zuschläge (z. B. Nachtarbeit, Überstunden etc.) an diesem Tag.
    Meine Frage wäre nun....
    Wenn der MA jede Woche von Montag bis Samstag arbeitet steht ihm dann die Samstagspauschale zu?
    Theoretisch könnte ja am z. B. Montag die 2 Stunden Überstunden eingetragen werden und am Samstag regulär 2 Stunden gearbeitet werden somit würde er die Pauschale nicht bekommen oder? Was brauchen wir damit der MA die Pauschale bekommt`?
    2te Frage wäre unsere MA bekommen für einen gesetzlichen Feiertag 25% mehr Lohn des ist gesetzlich so festgelegt. Das wäre aber für mehr Stunden weniger Geld als sie für einen Samstag erhalten.
    Wäre es hier möglich eine Betriebsvereinbarung zu erstellen? Oder haben sie das Aufgrund ihres Vertages so akzeptiert?
    Vielen Dank schon mal vorab

  • Der Arbeitsvertrag ist ja mal wieder so ein "Der Arbeitgeber darf alles und der Arbeitnehmer hat zu springen" Vertrag...
    Bei der Erstellung der Einsatzpläne seid Ihr als BR ja in der Mitbestimmung. Diese würde ich nutzen.
    Die Betriebsvereinbarung müsste man in Gänze kennen um beurteilen zu können, was dort genau geregelt ist. Der Auszug liest sich für mich so, als ob es nur um Samstagsarbeit ginge die zusätzlich zu der vereinbarten Arbeitszeit anfällt. Merkwürdig hierbei ist aber, dass der AN der auf Grund seines Schichtplanes z.B. Di bis Sa zu arbeiten hat und am Montag zusätzlich Mehrarbeit leistet, schlechter gestellt wird, da er dafür keine Zuschläge bekommt.


    Dass für Feiertage ein Zuschlag gesetzlich festgelegt wäre, ist mir neu.


    Mir scheint dass hier eine klarere und fairere Regelung angestrebt werden sollte.

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