Hallo,
hier einmal eine Urteilsbesprechung zum Thema Information der Belegschaft über einen geplanten Personalabbau. Dabei könnte man ( Arbeitgeber würden dies nur zu gern immer so sehen ) erwägen, dass die Information zu unterbleiben hat, da das Betriebsgeheimnis darunter leiden könnte. Ein Betriebsrat der Pharmaindustrie hat nun in einem Fall Recht bekommen, da in diesem Fall bereits konkrete Planungen zum Abbau erfolgt waren. Wenn es sich um eine bloße Vorüberlegung gehandelt hätte, hätte die Information nicht veröffentlicht werden dürfen.
Hier die Urteilsbesprechung: http://www.sueddeutsche.de/new…20090101-160205-99-505936
Gruß,
Lorenz