Hallo,
demnächst hat sich wohl das BAG mit einer kuriosen Frage zu beschäftigen. Kann jemand, der sich selbst über eine eigens gegründete Arbeitnehmer-Überlassungs-GmbH verleiht, im Nachhinein Klage auf Feststellung eines Vollzeitarbeitsverhältnis erheben, welche auch begründet ist ?
Hier mal die genauen Einzelheiten zum Sachverhalt: http://www.bund-verlag.de/zeit…et-arbeitsverhaeltnis.php
MfG
Horst