Zusatzurlaub § 125 SGB IX während Umschulung

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  • Im Rahmen eines Rehabilitationsvorbereitungslehrgangs stellen sich viele Fragen meiner Mitschüler.
    Aktuell werden die Umschulungsverträge mit den Betrieben geschlossen, damit wir
    ab dem 01.02.2016 mit unserer Berufsausbildung beginnen können (betriebliche Ausbildung wie ein normaler Auszubildender).


    Nun stellte sich Frage nach dem Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX.
    Nach Aussagen unserer zuständigen Projektmanagerin sowie auch der Deutschen
    Rentenversicherung, die Kostenträger der Maßnahme ist, steht uns angeblich kein Zusatzurlaub während der Umschulungsmaßnahme zu. Wir erhalten lediglich 24 Tage Mindesturlaub, wobei diser Urlaub für 2016 auch noch auf 22 Tage gekürzt wurde, da die Maßnahme erst am 01.02.2016 beginnt und die DRV pro Monat 2 Tage Urlaub gibt.
    Das Bundesurlaubsgesetz würde uns den ganzen Urlaub geben.


    Mein Rechtsempfinden ist hierdurch erheblich gestört, da m. E. der Regelungszweck des § 125 ausgehebelt wird.
    Nach meiner Rechtsauffassung gehören auch Auszubildende / Umschüler zum geschützten Personenkreis gem. § 68 SGB IX.
    I. V. m. § 73 SGB IX ist ein Ausbildungsplatz auch ein Arbeitsplatz.


    Die Aussage der Rentenversicherung verwirrt mich sehr.


    Gibt es hierzu Gerichtentscheidungen bzw. einschlägige Kommentare.


    Die DRV behauptet, dass wir als Umschüler nicht mit Arbeitnehmern gelichgestellt werden könnten.
    Meines Erachtes verstößt dies gegen das AGG.




    Vielen Dank

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