SCHUFA Auskunft bei Neueinstellungen

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  • Guten Morgen zusammen,


    ich würde gerne mal eine rechtliche Frage geklärt bekommen. Dürfen Schufa Auskünfte generell von allen neuen Mitarbeitern zur Einstellung vorgelegt werden? (Kreditinstitute-keine Vollbank)


    Als
    Nachweis für die Zuverlässigkeitsprüfung wird gemäß § 9 II Nr. 4 GWG argumentiert.



    Es soll die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter, die der Geldwäsche und der
    Terrorismusfinanzierung Vorschub leisten können, geprüft werden.



    Ich bin der Meinung das eine Schufa Auskunft gegen § 32 BDSG verstößt und der BR auch Mitbestimmungpflichtig ist.



    Freue mich über Anregungen und Tips.

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