Guten Morgen!
Ein nicht überraschendes, aber schon wichtiges Urteil:
"Eine unterschiedliche Behandlung von
Arbeitern und Angestellten verstößt nicht gegen den
betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sie
sachlich gerechtfertigt ist. Das geht aus einem Urteil des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor. Geklagt hatte ein Arbeiter, der sich
benachteiligt fühlte und in eine höhere Versorgungsgruppe eingruppiert
werden wollte (Az.: 3 AZR 575/14). [...]"
https://www.betriebsratspraxis24.de/news/?user_aktuelles_pi1[aid]=328634&cHash=b2b85813192cd27e38a309c376b5d68f