BAG: Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten kann gerechtfertigt sein

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    Ein nicht überraschendes, aber schon wichtiges Urteil:
    "Eine unterschiedliche Behandlung von
    Arbeitern und Angestellten verstößt nicht gegen den
    betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sie
    sachlich gerechtfertigt ist. Das geht aus einem Urteil des
    Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor. Geklagt hatte ein Arbeiter, der sich
    benachteiligt fühlte und in eine höhere Versorgungsgruppe eingruppiert
    werden wollte (Az.: 3 AZR 575/14). [...]"
    https://www.betriebsratspraxis24.de/news/?user_aktuelles_pi1[aid]=328634&cHash=b2b85813192cd27e38a309c376b5d68f

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