Ausgangsposition: Gremium 9 Pers
Bei angedachter Abwahl des Vorsitzenden, muss dieser ja, wenn 1/4 der Mitglieder den Antrag stellen, den Antrag auf die nächste Tagesordnung setzen.
Liege ich hier richtig, dass dies 2 Mitglieder wären? Da man von den 9 Mitgliedern ja den Vorsitzenden nicht mitzählen darf? (1/4 von 8 Mitglieder die abstimmen = 2 Mitglieder).
Wenn zwei sich einig sind, muss der Antrag zur Abwahl auf die Tagesordnung..
Normalerweise darf man ja wenn man selbst betroffen ist, nicht an einer Abstimmung teilnehmen
In diesem Fall darf der Vorsitzende sogar die Abstimmung leiten.
Ist es dann richtig, dass er aber hier ausgenommen wird, und der Rest des Gremiums - hier 8 Mitglieder - mit einfacher Mehrheit über seine Abwahl entscheiden.
Das müsste heißen: 5 wäre die einfache Mehrheit und die Abwahl wäre durch.
Wer kann mir da mit Infos helfen