Halllo,
wenn ein Arbeitnehmer klagt, um seine Überstunden ausgezahlt zu bekommen, aber nicht darlegen kann, um wie viele Überstunden es sich handelt, so kann das Gericht die Zahl schätzen. So entschied das BAG: http://www.bund-verlag.de/zeit…eberstunden-schaetzen.php
Gruß
Lorenz