Hallo,
mit der oben gestellten Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht Rheinland - Pfalz zu beschäftigen. 32 Personen waren zum Zeitpunkt der Wahl fest angestellt. Die Zahl der Leiharbeitnehmer war schwankend.
Letztlich wurde die Zahl der Leiharbeitnehmer mit berücksichtigt: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={3AFCC0EB-1AF6-4EB2-AFA3-1CF457FE0698}
MfG
Horst