Wilkommensfest für neue Azubis /ehemalige azubis

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  • Hi,
    ich hab mal ein problem.
    und zwar gibts bei uns immer nen grillfest oder sowas ähnliches, wenn die neuen azubis kommen. und die letzten jahre war es auch immer so, das die ehemaligen azubis kommen dürften.
    nur ab diesem jahr untersagt uns die Ausbildungsleitung, das nur aktuelle azubis kommen dürfen. auch nciht die die dieses jahr ausgelernt haben, und des tut mir besonders weh, weil des ja mein lehrjahr ist.


    die "festlichkeiten" finden bei uns in der Kantine statt.


    gibts da ne möglichkeit, das amdere intressierte aus dem betrieb (!!!) auch komen können???


    Danke greetz
    Chris

  • vielleicht gibt es eine möglichkeit. wenn es in den letzten jahren IMMER so war, könnte dies bereits als "betriebliche übung" durchgehen. d.h. wenn in einem unternehmen etwas immer gemacht wurde und das über (will nicht lügen) 3 (?) jahre hinweg so gilt es als betriebliche übung und kann nur durch einen schriftlichen hinweis für das nächste jahr abgeschafft werden. also wenn dieses jahr die personalabteilung zu den einladungen einen zettel legt wo sowas drauf steht "wir weisen darauf hin dass es nicht selbstverständlich ist, dass wir die ausgelernten azubis zu diesem grillfest einladen!".


    aber am besten gehst du mal zu eurem br und fragst die wegen einer betrieblichen übung. ich hab leider grad nicht die entsprechenden gesetzbücher hier...

  • Das mit der "betrieblichen Übung" stimmt soweit, diese muss mindestens dreimal in Folge gewesen sein, damit diese als solche durch geht.


    Zur betrieblichen Übung siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Übung


    Allerdings stellen sich bei diesem Fall mir folgende Fragen:


    1. Wer läd den zu dem Fest ein?
    2. Wann findet dieses Fest statt?
    2.1 Während oder nach der regulären Arbeitszeit?
    2.2 Ist dies eine "Arbeitsaktivität" oder "Freizeitaktivität"?

  • Hatte noch zwei Fragen vergessen:


    3. Wer übernimmt die Kosten?
    4. Wo findet dies statt? (Betriebsgelände oder außerhalb vom Betriebsgelände)


    Aber zu dem bisherigen folgendes:


    Der Einlader (also die JAV) kann zu dem Grillfest einladen wen sie will! Zumal es ja in der Freizeit ist!!! Ich weiß deshalb nicht, was die Ausbildungleitung dagegen hat.

  • 3. Die JAV
    4. Betriebsgelände


    muss dazu sagen, es gab einen vorfall letgztes jahr, bei dem der damalige jav vorsitzende eine abgeräumt bekommen hat. Aber der "schläger" ist nimmer bei uns, hat abgebrochen.

  • Moment mal. Du schreibst, dass das außerhalb der Arbeitszeit stattfindet - dass die Zeit also nicht als reguläre Arbeitszeit zählt. Außerhalb der Arbeitszeit könnt ihr machen, was ihr wollt, weil das dann als private Veranstaltung zählt! Und wenn ihr das nicht in der Kantine hinbekommt, dann könnt ihr euch vielleicht privat bei jemandem zuhause treffen. Möglichkeiten gibt's da doch genug! :)

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