BV Pausenzeiten bitte um Hilfe

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  • Hallo Kollegen,


    Ich brauche mal eure Hilfe.




    Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur
    Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind.




    In der BV Steht bei: PRÄAMBEL




    Die Betriebsvereinbarung dient der Regelung
    der Arbeits- und Pausenzeiten sowie der Regelung zur Gewährung von
    Verteilzeiten gemäß § 4 Ergänzung zum Manteltarifvertrag „Anpassung der Arbeitszeit und deren Gestaltung in der
    Textilen Automobilindustrie“ in Form von definierten Kurzpausen.




    Der AG ist aber jetzt der Meinung da im TV Steht (Für persönliche Verteilzeiten
    und Erholung sind in produktiven Bereich dieser Schichtsysteme gemäß § 2
    angemessene Zeiten zu berücksichtigten und auszuweisen. Der Zuschlag für
    persönliche Verteilzeiten beträgt 5 %.) das die Staplerfahrer kein Anspruch auf
    die in der BV vereinbarten Pausenzeiten haben
    weil im TV Steht: in produktiven Bereich




    Ist der AG damit im Recht?




    Ich verstehe aber unter in produktiven Bereich:


    Das alle die im produktiven Bereich arbeiten Anspruch auf die Pausen haben. Da
    ohne Staplerfahrer bei uns die Produktion in 15 Minuten Stehen
    würde.(Staplerfahrer haben alle Arbeitsverträge in den Sie als
    Produktionsarbeiter eingestellt sind)




    AG ist aber der Meinung:


    Staplerfahrer Produzieren nichts und somit kein Anspruch da im TV (in
    produktiven Bereich) Steht.




    Wer ist im recht oder interpretieren wir etwas falsch?




    Würde mich auch freuen, wenn Ihr mir sagen könntet, ob alle in der Firma
    Anspruch auf Verweilzeit haben also auch angestellte im Büro.






    Würde mich sehr über eine Antwort freuen.




    Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende


    Delmar

  • Hallo,


    ohne die Betriebsvereinbarung im ganzen zu kennen und die betrieblichen Hintergründe ist es schwer dazu etwas aussagekräftiges zu sagen. Ich denke am besten beschließt der Betriebsrat darüber, sich anwaltlichen Sachverstand reinzuholen und die unterschiedlichen Sichtweisen prüfen zu lassen.


    Grüße,
    Ruben

  • Hallo,


    ich denke einmal, dass man ohne Anwalt nicht weiterkommen wird. Aber gemäß Deiner Darstellung könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Ihr gute Karten habt, wenn ohne Euch die Produktion nicht weitergeführt werden kann. Ich denke einmal, dass hier am Einzelfall argumentiert werden muss.


    Gruiß


    Lorenz

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