Hallo Kollegen,
Ich brauche mal eure Hilfe.
Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur
Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind.
In der BV Steht bei: PRÄAMBEL
Die Betriebsvereinbarung dient der Regelung
der Arbeits- und Pausenzeiten sowie der Regelung zur Gewährung von
Verteilzeiten gemäß § 4 Ergänzung zum Manteltarifvertrag „Anpassung der Arbeitszeit und deren Gestaltung in der
Textilen Automobilindustrie“ in Form von definierten Kurzpausen.
Der AG ist aber jetzt der Meinung da im TV Steht (Für persönliche Verteilzeiten
und Erholung sind in produktiven Bereich dieser Schichtsysteme gemäß § 2
angemessene Zeiten zu berücksichtigten und auszuweisen. Der Zuschlag für
persönliche Verteilzeiten beträgt 5 %.) das die Staplerfahrer kein Anspruch auf
die in der BV vereinbarten Pausenzeiten haben
weil im TV Steht: in produktiven Bereich
Ist der AG damit im Recht?
Ich verstehe aber unter in produktiven Bereich:
Das alle die im produktiven Bereich arbeiten Anspruch auf die Pausen haben. Da
ohne Staplerfahrer bei uns die Produktion in 15 Minuten Stehen
würde.(Staplerfahrer haben alle Arbeitsverträge in den Sie als
Produktionsarbeiter eingestellt sind)
AG ist aber der Meinung:
Staplerfahrer Produzieren nichts und somit kein Anspruch da im TV (in
produktiven Bereich) Steht.
Wer ist im recht oder interpretieren wir etwas falsch?
Würde mich auch freuen, wenn Ihr mir sagen könntet, ob alle in der Firma
Anspruch auf Verweilzeit haben also auch angestellte im Büro.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende
Delmar