Hallo zusammen!
ich habe eine Frage zur Samstagsarbeit.
Laut MTV EH Nieders. sollen Mitarbeiter auf ihren Wunsch hin, nicht mehr als an 3 Samstagen pro Monat beschäftigt werden und 12 freie Samstage im Jahr haben.
Beispiel: die Mitarbeiter haben jeweils 1 freien Samstag im Monat.
Frage 1.)
Wie sieht der Anspruch bei Urlaub, Ü-frei oder Ausgleichstage aus ?
Ist das unabhängig, ob der freie Samstag ein Urlaubs, Überstundenfrei Tag ist ?
D.h. es ist egal ob der freie Samstag im Monat ein freier Tag, Urlaubstag oder Überstundenfrei ist???
Frage 1.)
d.h. wenn ein Mitarbeiter 2 oder 3 Wochen Urlaub haben, hat er dann zusätzlich noch einen freien Samstag
pro Monat ?
Über konstruktive Antworten freuen wir uns.