Tag zusammen
"Ein öffentlicher Arbeitgeber macht den gesetzlichen Chancenvorteil des schwerbehinderten Bewerbers zunichte, wenn er diesem zwar die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in Aussicht stellt, gleichzeitig aber mitteilt, dessen Bewerbung habe nach der "Papierform" nur eine geringe Erfolgsaussicht."
http://www.rechtsindex.de/arbe…zum-vorstellungsgespraech
Würde ich als salomonisches Urteil bezeichnen.
Grüße,
Ruben