Handyverbote in der Firma aber nicht für alle.

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Guten Morgen ans Forum


    ein Abteilungsleiter in unserer Firma hat ein Handyverbot für die privat Nutzung von Handys nur für seine Abteilung ausgesprochen. Handys sollen vom Tisch und in der Tasche bleiben sonst drohen Abmahnungen und Kündigungen. Abteilung neben dran kann Handys auf den Tisch legen ist nicht von diesem Verbot betroffen. Nun fühlen sich die MA in dieser Abteilung benachteiligt, weil es in unserer Firma kein Handyverbot gibt. Auch gibt es kein speziellen Gründe die nur speziell für bestimmte Abteilungen ein Handyverbot gerechtfertigten. Wir denken, dass diejenigen Kollegen/Innen, die mit ihren Privathandys während der Arbeitszeit immer wieder chatten, simsen und telefonieren gezielt von ihren Vorgesetzten darauf angesprochen werden sollten und nicht die ganze Abteilung.


    Die Abteilung mit Handyverbot fühlt sich diskriminiert und nicht gleichbehandelt, da für die anderen Abteilungen weiterhin kein Tischverbot für Handys vorliegt.


    Nun sind wir der Meinung, dass eine Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr 1 vorliegt. Wie seht Ihr das, bzw. was würdet ihr tun?


    Danke für die schnelle Hilfe!


    Gruß
    Maria


  • Hallo Horst,


    nein, wir sind eine Abteilung wie alle andere auch. Das Problem hier ist, das in der Abteilung der Vorgesetzte seine Macht ausspielen will. Das Absurde dabei, er macht Ausnahmen . Z.B. Teamleader und er selbst können das Handy benutzen, Frauen mit Kinder daheim oder kranke Angehörige auch. Das ist schon denen gegenüber diskriminierend die z.B. keine Kinder oder kranke Angehörige daheim haben, bei denen muss das Handy in der Tasche bleiben. Also nochmal es geht uns hier als BR nicht um das Handyverbot sondern wie es umgesetzt werden soll (eben diese ganzen Ausnahmen).


    Danke und Gruß
    Maria

  • Hallo Horst,


    nein, wir sind eine Abteilung wie alle andere auch. Das Problem hier ist, das in der Abteilung der Vorgesetzte seine Macht ausspielen will. Das Absurde dabei, er macht Ausnahmen . Z.B. Teamleader und er selbst können das Handy benutzen, Frauen mit Kinder daheim oder kranke Angehörige auch. Das ist schon denen gegenüber diskriminierend die z.B. keine Kinder oder kranke Angehörige daheim haben, bei denen muss das Handy in der Tasche bleiben. Also nochmal es geht uns hier als BR nicht um das Handyverbot sondern wie es umgesetzt werden soll (eben diese ganzen Ausnahmen).


    P.s. habe vergessen zu erwähnen, wenn man besondere familiäre Gründe hat, die für ein Handy auf dem Tisch sprechen, muss man diese dem Vorgesetzten mitteilen und er entscheidet ob dann das Handy aus der Tasche darf. Die Familiäre Angelegenheiten der Mitarbeiter gehen niemanden etwas an. Entweder sprechen die ein Handyverbot aus an dem sich die ganze Firma zu halten hat oder gar nicht. Alle Mitarbeiter sind gleich zu behandeln.


    Danke und Gruß
    Maria

  • Hallo Maria,


    eine Gleichbehandlung hat zu erfolgen, solange kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt.


    Es wird wahrscheinlich so sein, dass die Mitarbeiter mit Familien auch nur zu diesem Zweck - und nicht zu anderen Zwecken telefonieren dürfen ? Oder wird das nicht uberprüft ?


    Würde der Arbeitsablauf in der Abteilung Schaden nehmen, wenn der Teamleiter kein Handy hätte `?


    Gruß


    Lorenz

  • Hallo Lorenz,



    alle Mitarbeiter haben in dieser Abteilung Familie sei es Kinder, Ehepartner,
    Eltern oder Geschwister. Alle könnten ein Notfallanruf bekommen.



    Aber, Frau mit Kind darf Handy auf den Tisch legen, Frau ohne Kind muss es auf lautlos in der Tasche
    aufbewahren (Tischverbot). Ist das nicht schon Diskriminierung?



    Wie will man überprüfen ob bei diesen ganzen Ausnahmen es sich dann
    wirklich nur um Notfälle oder auch nicht um Privatgespräche handelt?



    Handyverbot am Arbeitsplatz? Keine Frage, darf
    der AG aussprechen da Privates nichts am Arbeitsplatz zu suchen hat. Darf er aber dies, Personen oder Abteilungsbezogen tun und somit seine Mitarbeiter ungleich behandeln?
    :huh:



    Handyverbot müsste für alle gelten und nicht nur für einzelne Personen
    oder Abteilungen ohne bestimmte Gründe wie Sicherheit oder Betriebsgeheimnis Gefährdung.



    Dem BR geht es hier um die Gleichbehandlung der Mitarbeiter.
    Danke und Gruß
    Maria

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!