Guten Morgen ans Forum
ein Abteilungsleiter in unserer Firma hat ein Handyverbot für die privat Nutzung von Handys nur für seine Abteilung ausgesprochen. Handys sollen vom Tisch und in der Tasche bleiben sonst drohen Abmahnungen und Kündigungen. Abteilung neben dran kann Handys auf den Tisch legen ist nicht von diesem Verbot betroffen. Nun fühlen sich die MA in dieser Abteilung benachteiligt, weil es in unserer Firma kein Handyverbot gibt. Auch gibt es kein speziellen Gründe die nur speziell für bestimmte Abteilungen ein Handyverbot gerechtfertigten. Wir denken, dass diejenigen Kollegen/Innen, die mit ihren Privathandys während der Arbeitszeit immer wieder chatten, simsen und telefonieren gezielt von ihren Vorgesetzten darauf angesprochen werden sollten und nicht die ganze Abteilung.
Die Abteilung mit Handyverbot fühlt sich diskriminiert und nicht gleichbehandelt, da für die anderen Abteilungen weiterhin kein Tischverbot für Handys vorliegt.
Nun sind wir der Meinung, dass eine Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr 1 vorliegt. Wie seht Ihr das, bzw. was würdet ihr tun?
Danke für die schnelle Hilfe!
Gruß
Maria