Hallo,
anbei ein Urteil zur Annahmeverzugsberechnung. Die Tätigkeit fand ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten statt; währenddesen er fristlos gekündigt war.
Fand ich schon interessant: http://www.bund-verlag.de/zeit…en-annahmeverzugslohn.php
MfG
Horst