Hallo,
ein Arbeitnehmer, der an Burn Out erkrankt war, wurde mi dem Hamburger Modell wieder teilweise im Betrieb tätig. Jedoch wollte er weiterhin sein Krankentagegeld von der Versicherung erhalten. Diesem Begehren gab das LAG jedoch nicht statt.
http://www.bund-verlag.de/zeit…losser-arbeitsversuch.php
MfG
Horst